Wann brauchen Schülerinnen und Schüler ein Attest?
Laut Landesschulamt Sachsen-Anhalt gilt:
- Wenn Schülerinnen und Schüler krank sind und nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen die Eltern sie am ersten Fehltag entschuldigen. Dazu reicht zunächst ein Anruf in der Schule.
- Wenn ein Kind länger als drei Tage oder bei einer Leistungskontrolle fehlt, braucht es eine schriftliche Entschuldigung mit ärztlichem Attest.
- Beim Verdacht einer unberechtigten Entschuldigung können Schulen auch ab dem ersten Fehltag schon ein Attest verlangen, beispielsweise wenn Schülerinnen und Schüler sehr häufig oder an bestimmten Tagen fehlen.
Hier wägen die Schulen im Einzelfall ab.
(MDR-Meldung Juni 2023)

