Letzlingen, 25.03.2026

 

Liebe Eltern,


mit großer Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir an einem Programm des Landes Sachsen-Anhalt „Lesebandschule“ teilnehmen dürfen, welches nach den Osterferien beginnt. Das Konzept möchten wir Ihnen kurz vorstellen.


In den vergangenen Jahren – auch bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Zeit – beobachten wir bei vielen Kindern noch sprachliche Defizite. Gleichzeitig kommt das Lesen im regulären Schulalltag häufig zu kurz, obwohl es eine der wichtigsten Grundlagen und Voraussetzung für erfolgreiches Lernen insgesamt ist.


Genau hier setzt unser Leseband an: Unser Ziel ist es, dass jedes Kind täglich etwa 20 Minuten liest. Durch diese regelmäßige Lesezeit möchten wir die Lesekompetenz aller Kinder stärken, ihre Freude am Lesen wecken und ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit Sprache geben.


Das Leseband wird als offener Anfang in den Schulalltag integriert.


Daher ist es uns besonders wichtig, dass alle Kinder verbindlich und pünktlich ab 7.45 Uhr am Leseband teilnehmen. Uns ist bewusst, dass die Buskinder in der Regel ein paar Minuten später ankommen; selbstverständlich erhalten auch sie täglich die Möglichkeit, am Leseband teilzunehmen.


In dieser Zeit lesen alle Kinder in ruhiger Atmosphäre – angepasst an ihr individuelles Niveau und mit gezielter Unterstützung durch die Lehrkräfte.


Wir sind überzeugt, dass dieses tägliche Training für Ihr Kind ein großer Gewinn ist: Mehr Lesesicherheit bedeutet mehr Selbstvertrauen, bessere Lernchancen und langfristig mehr Freude am Lernen.


Wir freuen uns sehr, diesen Schritt gemeinsam mit Ihren Kindern zu gehen und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!


Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.


Beste Grüße
Ihr Schulteam der GS Letzlingen

 

Zeit

 

7.30 - 7.45 Uhr Betreuung durch Schule
7.45 - 8.40 Uhr Lesebandzeit (20 min)/ 1. Stunde
8.40 - 8.50 Uhr Frühstück
8.50 - 9.35 Uhr 2. Stunde
9.35 – 9.55 Uhr Hofpause
9.55 - 10.40 Uhr 3. Stunde
10.40 – 10.45 Uhr kurze Pause
10.45 - 11.30 Uhr 4. Stunde
11.30 – 12.10 Uhr Mittagessen/Hofpause
12.10 - 12.55 Uhr 5. Stunde
12.55 – 13.00 Uhr kurze Pause
13.00 – 13.45 Uhr 6. Stunde

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Letzlingen, 03.03.2026

 

Mitteilung der Schulleitung

 

An alle Sorgeberechtigten

 

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in unserer Schule wieder Fälle von Kopfläusen gemeldet wurden. Um eine schnelle Eindämmung zu ermöglichen bitten wir um Ihre Mithilfe wie folgt:

 

Regelmäßige Kopfhaut- und Haarinspektion zu Hause, vorzugsweise nach dem Unterricht. Achten Sie besonders auf der Kopfhaut am Haaransatz hinter den Ohren und am Nacken.

 

Vermeidung von offen getragenem Haar, insbesondere während der Schulzeit; bei langem Haar ist ein Geflecht oder Zopf absolut ratsam.

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.


Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

 

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde.

 

Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung müssen 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.

Ergänzende Informationen und Formulare erhalten Sie im Bedarfsfall auf unserer Homepage unter Elterninfo.

 

Mit freundlichen Grüßen


Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 23.02.2026

kijuelternbrief.pdf

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Letzlingen, 10.02.2026

Mitteilung der Schulleitung

 

An alle Sorgeberechtigten


wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in unserer Schule wieder Fälle von Kopfläusen gemeldet wurden. Um eine schnelle Eindämmung zu ermöglichen bitten wir um Ihre Mithilfe wie folgt:

 

Regelmäßige Kopfhaut- und Haarinspektion zu Hause, vorzugsweise nach dem Unterricht. Achten Sie besonders auf der Kopfhaut am Haaransatz hinter den Ohren und am Nacken.


Vermeidung von offen getragenem Haar, insbesondere während der Schulzeit; bei langem Haar ist ein Geflecht oder Zopf absolut ratsam.

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.

 

Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

 

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde.

 

Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung muss 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.

Ergänzende Informationen und Formulare erhalten Sie im Bedarfsfall auf unserer Homepage unter Elterninfo.

 

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 30.01.2026

Elternbriefe - KIJU

einladung_kiju_elternabend.pdf

kiju_ea_grundschule_letzlingen_02.2026.pdf  

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Letzlingen, 30.01.2026

Mitteilung der Schulleitung

 

An alle Sorgeberechtigten


wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in unserer Schule Fälle von Kopfläusen gemeldet wurden. Um eine schnelle Eindämmung zu ermöglichen bitten wir um Ihre Mithilfe wie folgt:

 

Regelmäßige Kopfhaut- und Haarinspektion zu Hause, vorzugsweise nach dem Unterricht. Achten Sie besonders auf der Kopfhaut am Haaransatz hinter den Ohren und am Nacken.


Vermeidung von offen getragenem Haar, insbesondere während der Schulzeit; bei langem Haar ist ein Geflecht oder Zopf absolut ratsam.

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.

 

Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

 

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde.

 

Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung muss 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.

Ergänzende Informationen und Formulare erhalten Sie im Bedarfsfall auf unserer Homepage unter Elterninfo.

 

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

 

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Letzlingen, 15.01.2026

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

wir möchten Sie daran erinnern, dass die Fundsachen bis zum Beginn der Winterferien, also bis zum 30.01.2026, abgeholt werden können.

 

Alle bis zu diesem Zeitpunkt hier verbleibenden Sachen werden entsorgt.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin




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