Letzlingen, 17.04.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,


es sind an der Schule neue Fälle von Ringelröteln aufgetreten.

 

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 08.04.2024

Mitteilung der Schulleitung


An alle Sorgeberechtigten

 

Zurzeit haben wir Personen an der Schule, die von Läusen befallen sind. Bitte kontrollieren Sie den Kopf Ihres Kindes bzw. Ihren eigenen Kopf.

 

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.

 

Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

 

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde. Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung muss 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 11.03.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,


wiederum sind neue Fälle von Ringelröteln an unserer Schule aufgetreten.

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.


Sollte Ihr Kind an einer meldepflichtigen Erkrankung leiden, sind sie immer verpflichtet, dies der Schule anzuzeigen, auch wenn die Schule bereits eine Meldung herausgegeben hatte! Jeder einzelne Schüler muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin 

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Letzlingen, 06.03.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

es sind an der Schule Fälle von Ringelröteln aufgetreten.

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin 

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Letzlingen, 20.02.2024

Mitteilung der Schulleitung

 

An alle Sorgeberechtigten

 

Zurzeit haben wir Personen an der Schule, die von Läusen befallen sind. Bitte kontrollieren Sie den Kopf Ihres Kindes bzw. Ihren eigenen Kopf.

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.

Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde. Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung muss 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 30.01.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

es sind an der Schule Fälle von Ringelröteln aufgetreten.

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig

Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 26.01.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

es sind wieder an der Schule Fälle von Scharlach aufgetreten.

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 12.01.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

zurzeit sind an der Schule Fälle von Scharlach aufgetreten.

Erkrankte Kinder dürfen die Schule nicht besuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig
Schulsachbearbeiterin

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Letzlingen, 11.01.2024

EB Schwimmunterricht dienstags (Beginn: 20.02.2024!)

eb_schwimmunterricht_sj_2023_2024.pdf

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 Letzlingen, 20.12.2023

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

nach den Weihnachtsferien gilt wieder der "alte Stundenplan" wie vor den Herbstferien.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Glaue

Leitende Lehrkraft 

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Letzlingen, 20.12.2023

 

Mitteilung der Schulleitung


An alle Sorgeberechtigten

Zurzeit haben wir Personen an der Schule, die von Läusen befallen sind. Bitte kontrollieren Sie den Kopf Ihres Kindes bzw. Ihren eigenen Kopf.

Gemäß § 34, Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes haben die Sorgeberechtigten der Schule über den Befall von Läusen unverzüglich Mitteilung in der Schule zu machen.

Ich belehre Sie pflichtgemäß darüber, dass Personen mit Läusebefall die dem Betrieb der Schule dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen dürfen.

Das Verbot ist erst aufgehoben, wenn eine entsprechende Behandlung vorgenommen und deren sachgerechte Ausführung und der Erfolg der Behandlung in schriftlicher Form bestätigt wurde. Eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung muss 9 bis 10 Tage nach der ersten Behandlung durchgeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hartwig

Schulsachbearbeiterin




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